34 Lebensversicherungen schaffen für Arbeitgeber Probleme
So einfach ist es leider nicht. Hier geht es nicht darum, ob jeder Versicherte weniger ausgezahlt bekommt, sondern um die möglichen, kumulierten Risiken, denen Arbeitgeber durch die Versicherer und deren Situation in der Niedrigzinsphase ausgesetzt sind. Oft ist den Arbeitgebern die damit verbundene, permanent wachsende wirtschaftliche Belastung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht bewusst. Eine ernsthafte Bedrohung stellen diese Nachrichten vor allem für all die Arbeitgeber und Unternehmen dar, bei denen sich schlecht entwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt wurden.
Klarheit über die Situation
Arbeitgeber müssen sich darüber im Klaren sein: Gegebenenfalls müssen sie für einen zahlungsunfähigen Lebensversicherer einstehen. Klingt unglaublich – ist aber so. Die Faktenlage ist eindeutig und klar: Versicherer, die ihre Leistungen nicht mehr erbringen können, werden unter die Aufsicht der BaFin gestellt. Ein erster Gedanke wäre das Gespräch mit den Mitarbeitern zu suchen und einfach aufzuhören in die erkannt „schlecht laufenden“ Verträge einzuzahlen. Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Doch woher weiß ein Arbeitgeber, welche Verträge bei welchem Versicherer gut und welche schlecht laufen? Ist der Umstand erst einmal eingetreten, dass ein Versicherer nach § 314 unter die Aufsicht der BaFin gestellt wurde, sind alle Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet die Verträge bis zum Ende zu bedienen.
Unkalkulierbares Risiko für Arbeitgeber
Die ganze Tragweite wird den Arbeitgebern erst bewusst, wenn sie nachvollziehen, wie es um die vertragliche Konstellation der betrieblichen Altersversorgung steht. Auf der einen Seite sind sie nun verpflichtet bei der Gehaltsumwandlung 15% zu zuzahlen, auf der anderen Seite sind sie per Gesetz zwangsverpflichtet in die vertraglichen Zusagen der Versicherer einzusteigen und diese einzuhalten. Schnell können für Unternehmen pro Arbeitnehmer so Kosten von einigen tausend Euro entstehen, die sich zu einer extremen wirtschaftlichen Belastung entwickeln können. Die klassische betriebliche Altersvorsorge entwickelt sich aufgrund der Niedrigzinsen zu einem unkalkulierbaren Risiko für Arbeitgeber. Die Krux an der Sache ist, dass Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten müssen – inzwischen sogar mit der festen Vorgabe eines Zuschusses von 15% nach dem Betriebsrenten Stärkungsgesetz (BRSG). Treten Arbeitgeber in die Zusage der Gesellschaften ein, lässt sich nicht abschätzen, ob diese eingehalten werden können. Im schlimmsten Fall müssen die Arbeitgeber die Leistungen erbringen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Wir haben im September 2019 den Fall einer Pensionskasse erhalten. Diese hatte einem Betroffenen zu dessen betrieblicher Altersversorgung mitgeteilt, dass er nur ca. 67,9% der zugesagten Leistungen erhalten wird. Der Hinweis an den Versicherten lautete: Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungskürzungen auszugleichen? Es wurde ihm empfohlen sich an seinen konkret benannten Arbeitgeber zu wenden. Er müsse den Ausgleich schaffen und darüber entscheiden wie er die Differenz ausgleichen möchte. Ein äußerst dreistes Vorgehen, dass jeden Arbeitgeber treffen kann.
Risiko oder wirtschaftlicher Vorteil
Als Arbeitgeber sollten Sie rechtzeitig das bereits angehäufte und das sich weiter entwickelnde Risikopotenzial überprüfen lassen, damit Sie handlungsfähig bleiben und um die Gefahren zu begrenzen oder gar zu eliminieren. Es gibt sogar die Möglichkeit, die vorhandenen Risiken in wirtschaftliche Vorteile zu verwandeln, wenn Sie sich an einen professionellen und von Gesellschaften unabhängigen Berater wenden. Durch eine Statusfeststellung mit entsprechenden Handlungsoptionen bleiben Sie weiterhin »Kapitän« Ihres Unternehmens.
Sehr gerne beraten wir Sie zu den Chancen und Risiken der betrieblichen Altersvorsorge. Rufen Sie uns an unter 07138 810999-0 oder schreiben Sie uns an info@conav.de.